TUM Wissenschaftliche Arbeit und Forschung auf höchstem Niveau
Foto: Andreas Heddergott/TUM

Pflichtelemente


​​​​​​​Das Medical Graduate Center schafft im Rahmen der TUM Graduate School einheitliche und verbindliche Standards in der Doktorandenausbildung und bietet ein auf ihre Ziele ausgerichtetes, promotionsbegleitendes Qualifizierungsprogramm an, das aus fachlichen und überfachlichen Elementen besteht.
Das Qualifizierungsprogramm dient dazu, eine gleichmäßig hohe Qualität der Promotionen an der Fakultät für Medizin zu gewährleisten. Die Doktoranden sollen so in ihren fachlichen Kompetenzen als auch in den zunehmend wichtiger werdenden überfachlichen Kompetenzen gefördert werden.
Das Qualifizierungsprogramm der TUM-GS besteht aus folgendem verpflichtenden Basisprogramm und optionalen Programmelementen:

Die Kurse von insgesamt mind. 4 SWS (42 Zeitstunden) zusätzlich zum Medizinstudium sollten über die gesamte Dauer des Promotionsprojekts besucht werden. Die Veranstaltungen sollen von den Doktoranden und ihren Betreuern selbst zusammengestellt und zur Anerkennung beim MGC eingereicht. Alle anzurechnenden Veranstaltungen müssen fachlich zum Thema der jeweiligen Dissertation passen.

Viele fachliche Veranstaltungen sind kostenfrei. Falls dennoch Kosten für die Veranstaltungen anfallen, haben die Doktoranden diese selbst zu tragen.

Sollten Sie Fragen zur Anerkennung einer Veranstaltung haben, schicken Sie bitte genaue Informationen zur Veranstaltung (z.B. Programm, Flyer) an uns(link sends e-mail).


Beispiele für häufig anerkannte Veranstaltungsformen:

  • Sommer-/Winterschulen
  • Methodenkurse, Workshops (e.g. EMBO courses, satellite workshops, Felasa-B)
  • Doktorandenseminare, Lab-Meetings, Journal Clubs*
  • Curriculare Seminare, Spezialvorlesungen, Wahlfächer (Fakultative Lehrveranstaltungen - Wenn nicht schon im Studium angerechnet, müssen im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt sein)
  • Fortbildungsveranstaltungen** ( Von der Ärztekammer anerkannte Veranstaltungen mit Fortbildungspunkten)
  • Prüfarztkurs
  • Seit August 2020 werden Konferenzen/Tagungen/Wiss. Symposien als fachliche Qualifikationen anerkannt:
    • in einem Umfang von maximal 2 SWS (=21 Zeitstunden) je Promotion
    • Der Doktorvater/Die Doktormutter bestätigt die Wichtigkeit der Tagung für den entsprechenden Forschungsschwerpunkt;
    • Der/die Doktorand/in weist die Zeitstunden nach, in denen er/sie am Kongress teilgenommen hat.
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Es werden auch Online-Veranstaltungen anerkannt, wenn sie einen interaktiven Charakter haben, d. h. ein Live-Austausch zwischen Referenten und Teilnehmer möglich ist.


Nicht als fachlich-wissenschaftlich anrechenbar sind folgende und ähnliche Veranstaltungen:

  • Hospitationen
  • Angebote virtueller Hochschulen, Webinare, o. ä. ohne interaktiven Charakter (siehe oben)
  • Soft Skills Kurse (ggf. anrechenbar als überfachliche Veranstaltungen


* Anrechnung über Laufzettel, versehen mit Datum, Zeiten, Thema, Ort und Name, und mit Unterschrift von Betreuer/Veranstalter
** Die Teilnahmebestätigung muss neben den o.g. Inhalten auch die Fortbildungspunkte beinhalten. Ggf. müssen Teilnahmebestätigungen im Voraus beim Veranstalter beantragt werden.