Gute wissenschaftliche Praxis
Alle Mitglieder der TUM-GS sind verpflichtet, sich an die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis zu halten. Dies ist in der Betreuungsvereinbarung verankert und die Grundvoraussetzung für solide Forschung und Wissenschaft.
Die Technische Universität München hat im Dezember 2021 neue Regelungen dazu veröffentlicht, und zwar die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten(link is external). Diese Richtlinien setzen den Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"(link is external) um und unterstreichen damit die essenzielle Bedeutung der Qualitätsgrundsätze deutscher Wissenschaft und Wissenschaft an der TUM.(link is external) umum und unterstreichen damit die essenzielle Bedeutung der Qualitätsgrundsätze deutscher Wissenschaft und Wissenschaft an der TUM.
Das GCMH bietet Kurse über Gute wissenschaftliche Praxis an, die jede*r Promovierende, der/die nach dem Jahr 2017 mit der Promotion angefangen hat, absolvieren muss. Das sollte in den ersten sechs Monaten nach dem Projektanfang erfolgen. Die Kurse sind über das DocGS Konto(link is external) buchbar. Die GWP-Kurse sind grundsätzlich zu absolvieren, auch wenn im Rahmen der Auftaktveranstaltung bereits eine erste Einführung in das Thema erfolgt.
Auch die TUM Graduate School(link is external) unterstützt die Promovierenden bei diesem Thema.
FAQ zur guten wissenschaftlichen Praxis finden Sie hier(link is external).
Die TUM-GS empfiehlt, bei konkreten Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und bei Verdacht auf Fehlverhalten zunächst Kontakt mit dem/der Betreuer/in, den Kollegen/innen am Lehrstuhl, dem Graduiertenzentrum, dem Forschungsreferenten oder dem/der Dekan/in aufzunehmen.
Die Ombudspersonen der TUM(link is external) (bei Compliance angesiedelt) sind die Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen der TUM zu wissenschaftlichem Fehlverhalten von Kollegen/innen und Vorgesetzten. Sie sind jederzeit ansprechbar, jedoch auch diejenige "letzte Instanz", die in schwerwiegenden Fällen offizielle Untersuchungsverfahren startet.